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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80   

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OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80 (https://dejure.org/1981,1139)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.02.1981 - 3 W 191/80 (https://dejure.org/1981,1139)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Februar 1981 - 3 W 191/80 (https://dejure.org/1981,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 585
  • WuM 1981, 177
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 21.07.1970 - Allg. Reg. 20/70
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Der Senat ist berechtigt zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen des Artikels 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG fällt, ob sie von grundsätzlicher Bedeutung ist und für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169, 170 ff.; 1971, 363, 365; OLG Köln, NJW 1968, 1834; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 m. zahlr. weit. Nachw.).

    Der Senat entscheidet in der Sache, obwohl eine Begründung fehlt, weil er die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfragen und die Entscheidungserheblichkeit nach dem Vorlagebeschluß und den vorangegangenen Ausführungen der Parteien ohne weiteres beurteilen kann (BayObLGZ 1970, 169, 171).

  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 223/56

    Bürgschaftserklärung durch Telegramm

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Aus dieser Rechtsprechung kann zwar nicht ohne weiteres hergeleitet werden, daß auch rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, die der Form des § 126 BGB bedürfen, in der angegebenen Weise wirksam abgegeben werden können (vgl. BGHZ 24, 297 ff.); hier können die Grundgedanken dieser Rechtsprechung aber angewendet werden.
  • BAG, 30.05.1978 - 1 AZR 664/75

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelbegründungsschrift - Postulationsfähiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Aus diesem Grunde läßt es die Rechtsprechung seit langem genügen, wenn nur die eigenhändig beglaubigte Abschrift einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift bei Gericht eingeht (RGZ 119, 62, 63; BGH, LM ZPO § 519 Nr. 14; BAG, NJW 1979, 183).
  • RG, 11.11.1927 - III B 17/27

    Berufungsbegründung. Form

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Aus diesem Grunde läßt es die Rechtsprechung seit langem genügen, wenn nur die eigenhändig beglaubigte Abschrift einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift bei Gericht eingeht (RGZ 119, 62, 63; BGH, LM ZPO § 519 Nr. 14; BAG, NJW 1979, 183).
  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Ein schon bei der Kündigung vorhandener Grund kann daher nicht nachgeschoben werden (BGH, WM 1959, 538, 542; BGHZ 27, 220, 223 ff.; Staudinger-Sonnenschein, BGB, 12. Aufl., § 564 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Ein schon bei der Kündigung vorhandener Grund kann daher nicht nachgeschoben werden (BGH, WM 1959, 538, 542; BGHZ 27, 220, 223 ff.; Staudinger-Sonnenschein, BGB, 12. Aufl., § 564 Rdn. 16 m.w.N.).
  • RG, 19.05.1920 - V 129/19

    Voraussetzungen einer Klageänderung; Widerspruch eines Grundeigentümers gegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Zwei prozessuale Ansprüche können demnach auch dann vorliegen, wenn der Kläger dasselbe Rechtsschutzziel aufgrund weiterer Tatsachen geltend macht, "so daß der Tatbestand als ein anderer erscheint« (RGZ 99, 172).
  • BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Der Senat ist berechtigt zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen des Artikels 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG fällt, ob sie von grundsätzlicher Bedeutung ist und für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169, 170 ff.; 1971, 363, 365; OLG Köln, NJW 1968, 1834; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 m. zahlr. weit. Nachw.).
  • OLG Köln, 28.06.1968 - 2 W 103/68

    Prüfungsumfang bei Vorlagefrage nach Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Der Senat ist berechtigt zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen des Artikels 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG fällt, ob sie von grundsätzlicher Bedeutung ist und für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169, 170 ff.; 1971, 363, 365; OLG Köln, NJW 1968, 1834; Dänzer-Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 m. zahlr. weit. Nachw.).
  • BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54

    Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Einen neuen Lebenssachverhalt in diesem Sinne hat die Rechtsprechung z. B. angenommen, wenn die Klage auf Herausgabe eines Kaufeigenheims zunächst auf einen wirksamen Rücktritt, sodann auf andere Vorgänge (BGH, LM 2. WoBauG Nr. 18), wenn die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen, erst nach der Kündigungserklärung entstandenen Kündigungsgrund gestützt wird (BAG, AP § 626 BGB Nr. 11), wenn statt der üblichen die vereinbarte Vergütung gefordert (RGZ 126, 245, 148) oder wenn die Klage auf Abtretung statt auf eigenes Recht gestützt wird (OLG Zweibrücken, OLGZ 70, 179).
  • LG Karlsruhe, 24.02.1978 - 9 S 486/77
  • RG, 26.11.1929 - VII 256/29

    1. Wann darf das dienstälteste Mitglied eines Senats den Vorsitz führen, ohne daß

  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Die Erhebung einer Räumungsklage kann zugleich eine Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum enthalten, wenn die dem Mieter zugegangene Abschrift der Klageschrift vom Vermieter oder seinem Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist (Anschluß an OLG Zweibrücken Rechtsentscheid vom 17.2.1981 - 3 W 191/80) und wenn für den beklagten Mieter eindeutig erkennbar ist, daß neben der Klage als Prozeßhandlung eine Kündigung des Mietverhältnisses als materiellrechtliche Willenserklärung abgegeben worden ist.

    Diese Frage ist inzwischen durch Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17.2.1981 - 3 W 191/80 - teilweise dahin entschieden worden, daß die Schriftform des § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB gewahrt ist, wenn in einem Rechtsstreit dem Mieter eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters eigenhändig beglaubigte Abschrift eines Schriftsatzes zugeht.

  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer

    Hat allerdings der Prozeßbevollmächtigte des Vermieters oder Verpächters die Kündigung selbst ausgesprochen oder führt dieser, wie im vorliegenden Fall, als Rechtsanwalt den Prozeß selbst, so wird dem Formerfordernis im allgemeinen auch dann Genüge getan, wenn der Anwalt den Beglaubigungsvermerk auf der der anderen Partei nach den oben genannten Vorschriften zugestellten Abschrift des Schriftsatzes unterschrieben hat (vgl. zu § 564 a Abs. 1 Satz 1 BGB: OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 350, 352; BayObLG NJW 1981, 2197, 2198 f; OLG Hamm NJW 1982, 452, 453 [OLG Hamm 23.11.1981 - 4 ReMiet 8/81], jeweils m.w.N.; ebenso Stang a.a.O. § 7 Rdn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.1982 - 3 REMiet 1/82
    Zwar hat sich das OLG Zweibrücken im Rechtsentscheid vom 17.02.1981 (OLGZ 1981, 350 = RES. § 564 a BGB Nr. 1) zu diesem Rechtsproblem geäußert.

    Schon der klare Wortlaut beider Vorschriften und ihre Stellung zueinander, daß nämlich § 564 b Abs. 3 BGB nur für gesetzlich genau umrissene Kündigungsfälle der in § 564 a Abs. 1 S. 2 BGB normierten Obliegenheit eine besondere Sanktion hinzufügt, spricht für die herrschende Meinung, die die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung nicht von der Angabe des Kündigungsgrundes abhängig macht und hier das Nachschieben von Gründen gestattet (BGH WM 1975, 897, 899; NJW 1980, 777, 779; OLG Zweibrücken, Rechtsentscheid v. 17.02.1981, a.a.O.; Palandt-Putzo, § 564 Anm. 3 b; RGRK- BGB , 11.Aufl., § 542 Rdn. 8; Soergel-Kummer, § 564 a Rdn. 16, § 564 b Rdn. 26; Staudinger-Sonnenschein, § 564 Rdn. 16).

  • OLG Naumburg, 13.09.2011 - 2 U 61/11

    Landpachtvertrag: objektive Klagehäufung bei mehreren Kündigungen; Wirksamkeit

    Die erstmals mit der Berufungsbegründung geltend gemachten Herausgabeansprüche wegen der Kündigung von April 2011 und wegen der Kündigung von Juni 2011 sowie der erst im Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 31. August 2011 geltend gemachte Zahlungsanspruch 2010 / 2011 stellen aus prozessrechtlicher Sicht jeweils Klageänderungen i.S. von §§ 533, 263 ZPO dar (vgl. auch OLG Köln, Urteil v. 14.07.2004, 13 U 204/03; OLG Zweibrücken, Rechtsentscheid in Mietsachen v. 17.02.1981, 3 W 191/80, beide zitiert nach juris).
  • AG Gelsenkirchen, 27.10.2016 - 205 C 5/16

    Räumungsanspruch bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses;

    Erforderlich ist allerdings, dass der Beglaubigungsvermerk vom Verfasser des Schriftsatzes, der die Kündigung enthält, eigenhändig unterzeichnet ist (OLG Zweibrücken RE 17.2.1981 OLGZ 1981, 350 = WuM 1981, 178; BayObLG RE 14.7.1981 …
  • LG Lüneburg, 05.03.2002 - 6 S 195/01
    Schon die Geltendmachung dieser Tatsachen wird auch ohne ausdrückliche Erklärung regelmäßig als neue Kündigung verstanden werden können (vgl. BGH WuM 1989, Seite 140; OLG Zweibrücken (RE) WuM 1981, Seite 178).

    Schon die Geltendmachung dieser Tatsachen wird auch ohne ausdrückliche Erklärung regelmäßig als neue Kündigung verstanden werden können (vgl. BGH WuM 1989, Seite 140; OLG Zweibrücken (RE) WuM 1981, Seite 178).

  • OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81

    Erhebung einer Räumungsklage und gleichzeitige Kündigung des Mietverhältnisses

    Das Landgericht ist der Auffassung, daß es zur Entscheidung des Rechtsstreites auf die in den erwähnten Schriftsätzen vom 7.11.1980 und vom 10.6.1981 erklärten fristlosen Kündigungen ankommen, meint jedoch, daß entgegen der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 17.2.1981 - 3 W 191/80-(MDR 1981, S. 581) dem Schriftformerfordernis des § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB nur dann genüge getan sei, wenn - anders als hier - die für den Mieter bestimmten Abschriften des prozessualen Schriftsatzes nicht nur mit einem Prozeßbevollmächtigten des Vermieters unterzeichneten Beglaubigungsvermerk versehen, sondern eigenhändig oder vom Bevollmächtigten unterschrieben sind.
  • AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16

    Abmahnung muss deutlich machen, dass Mietverhältnis auf dem Spiel steht!

    Erforderlich ist allerdings, dass der Beglaubigungsvermerk vom Verfasser des Schriftsatzes, der die Kündigung enthält, eigenhändig unterzeichnet ist (OLG Zweibrücken RE 17.2.1981 OLGZ 1981, 350 = WuM 1981, 178; BayObLG RE 14.7.1981 …
  • OLG Hamburg, 30.11.1994 - 4 U 167/94

    Verfahrensfortsetzung bei Anfechtung eines bzw. Rücktritt von einem

    Soweit der Klagantrag zu 2) sich auf die Kündigung vom 5. Juli 1993 stützte, handelte es sich schon in der ersten Instanz um einen selbständigen Streitgegenstand, da sich das Herausgabeverlangen insoweit auf einen anderen als den im Vorprozeß vorgetragenen Lebenssachverhalt gründete (vgl. zu Fällen mehrfacher Kündigung: OLG Zweibrücken WuM 1981, 177, 179; Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Kapitel VIII Rn. 50; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kapitel V Rn. 30).
  • OLG Celle, 04.02.1985 - 2 UH 3/84
    Zwar reicht die Zustellung der vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters unterzeichneten beglaubigten Abschrift einer Klageschrift oder eines die Kündigungserklärung enthaltenen Schriftsatzes aus, um die Schriftform gemäß § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB zu wahren (Rechtsentscheide des OLG Zweibrücken, WuM 1981 S. 177, 178, und des Bayerischen Obersten Landesgerichts, BayObLG aaO., S. 201).
  • LG Osnabrück, 29.11.2000 - 6 S 793/00

    Formelle Anforderungen an die hinreichende Darlegung eines berechtigten

  • OLG Koblenz, 12.01.1983 - 4 W RE 654/82
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1981 - 3 W RE 77/81
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1981 - 3 W - RE 77/81

    Voraussetzungen für den Erlass eines Rechtsentscheides; Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.11.1980 - 5 UH 11/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2007
OLG Oldenburg, 10.11.1980 - 5 UH 11/80 (https://dejure.org/1980,2007)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.11.1980 - 5 UH 11/80 (https://dejure.org/1980,2007)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. November 1980 - 5 UH 11/80 (https://dejure.org/1980,2007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WuM 1981, 177
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 11.09.1980 - 5 UH 2/80
    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1980 - 5 UH 11/80
    Die Frage bedarf hier aber keiner Vertiefung, weil das Landgericht die Anwendbarkeit des § 552 S. 3 BGB für den vorliegenden Fall bejaht und der Rechtsentscheid nach Auffassung des Senats (Beschluß vom 11.9.1980 - 5 UH 2/80 -) auf der Grundlage der Rechtsansicht des vorliegenden Berufungsgerichts zu ergehen hat.
  • OLG Hamburg, 17.12.1981 - 4 U 130/81
    Unter diesem Gesichtspunkt hält er unter anderem den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. November 1980 (ZMR 1981, Seite 91 f.) zu § 552 S. 2 BGB sowie den des beschließenden Senats vom 27. Juli 1981 (1.c.) für entbehrlich.
  • OLG Celle, 29.01.2003 - 2 U 150/02

    Entfallen fortgesetzter Mietzahlungspflicht nach § 552 Satz 1 Bürgerliches

    Nur wenn der vertragsbrüchige Mieter beweist, dass der Vermieter die Sache einem Dritten überlassen hat, muss der Vermieter seinerseits den Beweis führen, dass er gleichwohl in der Lage war, dem Mieter den Mietgebrauch wieder zu gewähren (s. auch OLG Oldenburg, ZMR 1981, 91; MünchKomm.-Voelskow, BGB, 3. Aufl., § 552 Rz. 15; Wolf/Eckert/Ball, a. a. O., Rz. 564).
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